Allgemeine Info für Gartennutzer
- Für Arbeitsstunden muss der Gartennutzer sich bei seinem zuständigen Obmann/frau bis Mittwoch 18:00 Uhr melden. Es sind 12 Stunden im Jahr zu leisten. Ansonsten werden die Stunden mit je 15 € berechnet.
- Feste sind bei seinem Obmann/frau anmelden wegen Ruhestörung nach 22:00
- Parken am Waldrand ( BW 1 bis Schüren ) ist nicht gestattet.
- Wasserhahn bis 15.03. zudrehen
- Kein Grünschnitt und Sonstige Abfälle in den Wald Entsorgern.
- Dafür gibt es Grünschnitt Deponien bzw. Komposter.
- Das Befahren der Gartenanlage nur mit Angepasster Geschwindigkeit
- Neue Adressen, Telefonnummer usw. sofort beim Obmann/frau oder dem Vorstand abgeben.
- Familien Beitrag bis Ende Februar es kommt keine Rechnung.
- Kein Baulichen Veränderung ohne Genehmigung vom Vorstand.
- Unnötige Rauchentwicklung vermeiden
- (z.B. Grünschnitt verbrennen, Nasses Holz, Kunststoff usw.)
- Keine Untervermietung der Gärten an nicht Mitglieder
- Das Abstellen von nicht zugelassen Kfz.
- Das Leitungswasser ist kein Trinkwasser, sondern nur Brauchwasser
- Lärmbelästigung
Es sind die gesetzlichen Lärmschutzzeiten einzuhalten.
Der OGVE erlaubt den GN folgende Arbeitszeiten in den Gärten:
Mo. bis Fr. 8:00 bis 20:00 Uhr
Sa. 8:00 bis 18:00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen darf keine Lärmbelästigung erfolgen.
Bei Widerhandlungen muss der Gartennutzer mit Konsequenzen rechnen.